Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang dieser Reise bezieht sich auf die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Der Vertrag wird wirksam, wenn beide Vertragspartner unterschrieben haben.
Ich behalte mir vor, bei einer Teilnahme von weniger als fünf Personen, die Reise abzusagen. In diesem Falle wird die Anzahlung zurück erstattet.
2. Bezahlung
Vor Antritt der Reise müssen die Kosten wie folgt gezahlt werden:
Nach dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisesicherungsscheines wird eine
- Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig.
- Bis 40 Tage vor Antritt muss der Restbetrag auf dem genannten Konto verbucht sein.
- Ist der der Restbetrag nicht bis zum 40. Tag vor Antritt der Reise eingegangen, wird der Vertrag aufgelöst und die bis dahin angefallenen Auslagen/Gebühren in Rechnung gestellt.
- Wird kurzfristig gebucht (weniger als 40 Tage vor Antritt der Reise) ist der komplette Betrag fällig.
Es kann zu folgenden Konditionen zurückgetreten werden:
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 100 Euro
- bis 60 Tage vor Beginn der Reise: 40 %
- 59 bis 14 Tage vor Beginn der Reise: 70 %
- 13 Tage bis 1 Tag vor Beginn der Reise: 80 %
- Bei nicht erscheinen am Abreisetag: 90 %.
Stichtag ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
3. Voraussetzung
Der Fahrzeugführer muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein und ein für die Straße zugelassenes Fahrzeug führen.
4. Versicherungsschutz
Für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslands-Reise- Krankenversicherung, Rückholservice, Pannenschutz, Reiserücktrittsversicherung) sorgt der Teilnehmer selbst.
5. Regeln
Es wird nach Gruppenregeln gefahren. Sollte bei Verstoß trotz Ermahnung der Reiseleitung keine Einsicht zustande kommen, kann der Teilnehmer von der Gruppe zu seinen finanziellen Lasten ausgeschlossen werden. Dadurch entstandene Kosten müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Provokantes Fahren gefährdet die eigene Sicherheit, die Sicherheit der Gruppe und ist nicht vertretbar.
6. Höhere Gewalt
§ 651j BGB Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Besondere Vereinbarung
Sollte mir vor Reisebeginn ein Unglück geschehen (Unfall, unvorhersehbare Krankheit), aufgrund dessen ich nicht motorradfahren kann, wird die Reise abgesagt und der Vertragspartner erhält den bis dahin gezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich in München.